Kurze Information bezüglich Energieausweis

Seit 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Laut Gesetz müssen Eigentümer, falls Sie Ihre Immobilie vermieten oder veräußern wollen, einen Energieausweis anfertigen lassen.

Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen:

  • Bedarfsausweis und
  • Verbrauchsausweis.

Eine Kurzerklärung, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude notwendig ist:

Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten haben die Wahl zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen gilt diese Auswahl nur dann, wenn sie dem Standard nach der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 errichtet oder saniert worden sind. Ist ein Bauantrag bei Gebäuden bis zu vier Wohnungen vor dem 01.11.1977 gestellt worden und hat keine Nachrüstung stattgefunden, ist ein Bedarfsausweis notwendig. In der Praxis bedeutet diese Sanierungsmaßnahme vorwiegend den Tausch der Fenster, Isolierung des Daches und der Aussenwände usw….

Inhalt des Energieausweises:

Der Inhalt des Energieausweises wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV2007) vorgegeben.

  • Gebäudedaten
  • Adresse
  • Baujahr
  • Wohnungsanzahl
  • Alter der Anlagentechnik
  • Angaben zum ermittelten Energiebedarf bzw. -verbrauch. (Unterscheidung zwischen Enenergiebedarf und Jahres-Primärenergiebedarf.
  • Die Vergleichsskala zeigt die Durchschnittswerte verschiedener Haustypen
  • Der Energieverbrauchskennwert wird anhand einer Farbskala dargestellt und in einer Tabelle wird angezeigt, welche Energieträger verwendet und wie viel Energie jeweils verbraucht wurden.

Falls Sie einen Energieausweis benötigen kann ich Ihnen gerne eine Empfehlung geben:

Harald Aschbauer
Kaminkehrermeister
Hauptstr. 1
84533 Stammham
Tel:     08678-8375
Fax:    08678-919480
Mobil:  0175-2086070